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§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

5.1.

 

Die Mitgliedschaft im Verband endet durch Austritt, Ausschluss oder mit der Auflösung des Verbandes.

5.2.

 

Der Austritt kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Die Kündigung ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären

5.3.

 

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann durch Beschluss des Vorstandes erfolgen:

 

5.3.1.

wenn es trotz wiederholter Aufforderung seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verband nicht nachkommt,

 

5.3.2.

oder, wenn sein Verhalten den Interessen des Verbandes entgegensteht.

5.4.

 

Der Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen.

5.5.

 

Gegen den vom Vorstand beschlossenen Verbandsausschluss ist innerhalb eines Monats schriftlich Einspruch an den Vorstand zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Verbandsausschuss. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung.

5.6.

  Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt jeder Anspruch an den Verband.