§ 19 Schlussvorschriften

19.1.

Der Verband hat sein eigenes Zeichen und Siegel. Er kann eine eigene Fahne mit Zeichen und Verbandsnamen führen. Die Gestaltung beschließt der Verbandsausschuss.

19.2.

Verbandsbereiche können einen Stempel mit dem Verbandsnamen und der Bereichsbezeichnung führen.

19.3.

Diese Satzung wurde von der 10. Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin am 27.09.2014  in Neuruppin beschlossen.