Maschinistenausbildung

1. Grundlagen:

Die Ausbildung der Maschinisten im Feuerwehrdienst wird auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschrift 2 durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:
  • Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann der Feuerwehr

  • die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse

  • Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
    (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)

     

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

3. Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

4. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:
5. Abschluss und Zertifizierung:
Der Maschinistenlehrgang ist mit einer theoretischen (schriftlich) und einer praktischen Leistungsüberprüfung abzuschließen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat ausgestellt.
Diese Ausbildung berechtigt zum Bedienen der im Feuerwehrdienst eingesetzten Pumpen, Aggregate und anderen kraftbetriebenen Geräte jedoch nicht zum Führen eines Kraftfahrzeuges.

 

6. Dauer der Ausbildung:

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 35 Stunden.

 

7. Lehrgangsgröße:

Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, umfasst jeder Lehrgang etwa 15 - 20 Teilnehmer.

 

8. Ausbildungsort:

Die theoretische und praktische Maschinistenausbildung wird in der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz durchgeführt.