Truppführerausbildung

1. Grundlagen:

Die Ausbildung zum Truppführer wird auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 2 durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

 

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

3. Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

 

4. Gliederung und Dauer der Ausbildung:

Die Truppführerausbildung besteht aus zwei Teillehrgängen:

 

5. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:

 

Teil A "Brandbekämpfung":

 

Teil B "Technische Hilfeleistung":

 

6. Abschluss und Zertifizierung:

Jeder Teillehrgang wird mit einer theoretischen (schriftlich) und praktischen Leistungsüberprüfung abgeschlossen.
Bei Bestehen des jeweiligen schriftlichen und praktischen Leistungstests erhält der Lehrgangsteilnehmer für den absolvierten Teillehrgang ein Zertifikat.
Um jedoch die Anerkennung zum "Truppführer" zu erlangen, muss der Lehrgangsteilnehmer an beiden Teillehrgängen nachweislich mit Erfolg teilgenommen haben. Beide Teillehrgänge können unabhängig von einander, jedoch innerhalb von zwei Jahren absolviert werden.


Nach erfolgreichem Abschluss beider Teillehrgänge wird dem Lehrgangsteilnehmer durch den Kreisfeuerwehrverband eine "Anerkennungsurkunde zum Truppführer" ausgestellt.

 

7. Lehrgangsgröße:

Um die Ausbildung so effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 16 Kameraden (2 Gruppen) betragen.

 

8. Ausbildungsort:

Die Truppführerausbildung wird in der Kreisfeuerwehrschule in Kyritz durchgeführt.