Atemschutzgeräteträger (Übungslauf)

1. Grundlagen:

Die Fortbildung der Atemschutzgeräteträger wird jährlich auf der Grundlage der geltenden Feuerwehrdienstvorschriften 2, 7, der ZH 1/701 "Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten" sowie der Dienstanweisung Atemschutz des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

3. Fortbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

 

4. Fortbildungsthemen und Lehrinhalte:

 

5. Dauer der Fortbildung:

Die Dauer der Fortbildung beträgt ca. 4 Stunden.

 

6. Lehrgangsgröße:

Um die Ausbildung so effektiv wie möglich gestalten zu können, sollte die Anzahl der Lehrgangsteilnehmer 12 - 16 Kameraden betragen.

 

7. Fortbildungsort:

Der theoretische und der praktische Fortbildung der Atemschutzgeräteträger, ist in der Atemschutzübungsstrecke der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz oder in einer als gleichwertig anzusehenden Übungsanlage zu absolvieren.