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§ 2 Gliederung

§ 2 Gliederung


§ 2.1 Kreisebene
1. der Kreisjugendfeuerwehrwart
2. den stellvertretenden Kreisjugendfeuerwehrwarten

 

§ 2.2 Gemeindeebene
1. der Amtsjugendfeuerwehrwart
2. der Stadtjugendfeuerwehrwart
3. der Gemeindejugendfeuerwehrwart
4. der Jugendfeuerwehrwart
5. der Jugendgruppenleiter / Betreuer
6. die Jugendfeuerwehrmitglieder