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§ 9 Kreisjugendforum

§ 9 Kreisjugendforum


§ 9.1 Das Kreisjugendforum ist die nach den demokratischen Grundsätzen entsandte Vertretung der Mitglieder der Jugendfeuerwehren im Landkreis Ostprignitz–Ruppin, die die besonderen Interessen ihrer Mitglieder in der Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz–Ruppin e.V. vertreten.


§ 9.2 Aus jeder Amts-, Stadt-, und Gemeindejugendfeuerwehr des Landkreises Ostprignitz–Ruppin sind zwei Jugendfeuerwehrmitglieder in das Kreisjugendforum zu entsenden.


§ 9.3 Mitarbeit in der Landesjugendfeuerwehr Brandenburg (Landesjugendforum).


§ 9.4 Das Kreisjugendforum wird vom zuständigen Fachwart, seinem Vertreter geleitet und koordiniert. Sollte aus personellen Gründen diese Funktionen nicht besetzt sein, ruht die Arbeit des Kreisjugendforums.


§ 9.5 Das Kreisjugendforum tagt mindestens zwei Mal jährlich auf schriftliche Einladung des Kreisjugendfeuerwehrwartes.


§ 9.6 Der Kreisjugendfeuerwehrwart, seine Stellvertreter haben Sitz und Stimme im Kreisjugendforum.


§ 9.7 Das Kreisjugendforum wählt einen Sprecher mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder des Kreisjugendforums. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Kreisjugendfeuerwehrwartes. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Die Wahl erfolgt auf der ersten Sitzung des entsprechenden Kalenderjahres.