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Sprechfunkausbildung

1. Grundlagen:

Die Ausbildung zum Sprechfunker im Feuerwehrdienst wird auf der Grundlage der geltenden FwDV 2 und der PDV/DV 810.3 "Sprechfunkdienst" durchgeführt.

 

2. Vorraussetzungen der Lehrgangsteilnehmer:

  • Abgeschlossene Grundausbildung zum Truppmann Teil 1 der Feuerwehr lt. FWDV 2

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Persönliche Schutzausrüstung nach GUV-VC 53 "Feuerwehren"
    (Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrschutzschuhwerk, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzhelm mit Nackenschutz)

     

Bei der Anmeldung der Lehrgangsteilnehmer durch die Amts-, Gemeinde- und Stadtbrandmeister muss an den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. der Nachweis über die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erbracht werden.

 

3. Ausbildungsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll:

  • über ein entsprechendes physikalisch-technisches Grundlagenwissen verfügen,

  • den sicheren Umgang mit den im Einsatz- und Übungsdienst üblichen Funkgeräten beherrschen,

  • als Sprechfunker in feuerwehrtaktischen Einheiten Nachrichten übermitteln können.

 

4. Ausbildungsthemen und Lehrinhalte:

  • Grundlagen des Sprechfunkverkehrs
    (FwDV 2, PDV / DV 810.3, Meterwellenfunk-Richtlinie BOS, Telekommunikationsgesetz TKG, Technische Richtlinien TR BOS, Verschwiegenheitspflicht)

  • Aufgaben und Organisation des Sprechfunkverkehrs
    (Aufgaben und Gliederung, Sprechfunkbetriebsstellen, Betriebsleitung und Überwachung)

  • Physikalische Grundlagen Meterwellenfunk
    (Begriffsbestimmung, Reichweite und Ausbreitungseigenschaften)

  • Durchführung des Sprechfunkverkehrs
    (Verkehrsarten und Verkehrsformen, Gleichwellenfunk. Kartenkunde)

  • Abwicklung des Sprechfunkverkehrs
    (10 Gebote für den Sprechfunk, Anruf, Anrufantwort, Mehrfach - und Sammelruf, Vorrangstufe und Meldungsart)

  • Gerätekunde
    (Aufbau einer Sprechfunkanlage, Funkgeräte)

  • Praktische Übungen im Sprechfunkverkehr
    (Anruf und Anrufantwort, Absetzen von Meldungen)

 

5. Abschluss und Zertifizierung:

Die Funkausbildung ist mit einer theoretischen (schriftlich) und einer praktischen Leistungsüberprüfung abzuschließen.
Bei erfolgreichem Abschluss wird dem Lehrgangsteilnehmer ein Zertifikat ausgestellt.

 

6. Dauer der Ausbildung:

Die Dauer der Ausbildung beträgt mindestens 16 Stunden.

 

7. Lehrgangsgröße:

Um eine effektive Ausbildung zu gewährleisten, umfasst jeder Lehrgang etwa 15 - 20 Teilnehmer.

 

8. Ausbildungsort:

Die Funkausbildung wird in der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz-Ruppin in Kyritz oder in den Ämtern des Landkreises Ostprignitz-Ruppin durchgeführt.