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§ 10 Finanzierung und Verwaltung

§ 10 Finanzierung und Verwaltung


§ 10.1 Die Geschäfte der Kreis-Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz–Ruppin e.V. werden ehrenamtlich geführt.


§ 10.2 Die Finanzierung der Aufgaben der Kreisjugendfeuerwehr erfolgt:

 

1. durch Zuweisungen des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz–Ruppin e.V.


2. Durch Zuwendung dritter


3. Durch Zuschüsse zur Jugendarbeit aus öffentlichen Mitteln


§ 10.3 Alle Mittel dürfen nur für Satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes. Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Kassenführung wird durch den Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. organisiert und beaufsichtigt, Zahlungen an …. Bedürfen der Genehmigung des Kassenwartes Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V.


§ 10.4 Die Mitglieder der Organe üben Ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus, Aufwendungen werden im Rahmen der jeweiligen Richtlinien erstattet.


§ 10.5 Über die Verwendung der, der Kreisjugendfeuerwehr zufließenden Mittel entscheidet die Kreisjugendfeuerwehr im Rahmen der Haushaltsführung in eigener Zuständigkeit.


§ 10.6 Der Vorstand des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. kann den Kreisjugendfeuerwehrwart jederzeit zur Berichterstattung auffordern.


§ 10.7 Vorstandsmitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V. können mit beratender Stimme an den Organversammlungen der Kreisjugendfeuerwehr teilnehmen.