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Voraussetzungen LN-Technische Hilfe

 

Qualifikationsvoraussetzungen der Teilnehmer

Mit der Anmeldung der Gruppen durch die Amts-, Stadt-, Gemeindewehrführer sind die Nachweise der Truppmann Ausbildung Teil 1 und 2 sowie der Nachweis der Gruppenführer Qualifikation der entsprechenden Kameraden mit einzureichen.

Sollten Kameraden die Ausbildung zum Maschinisten sowie Truppführer nicht an der Kreisfeuerwehrschule Ostprignitz Ruppin erworben haben, so sind diese ebenfalls einzureichen.

 

 

Leistungsstufe Bronze:
 

Gruppenführer:         abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer 

Maschinisten:           abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten 

Mannschaft:               abgeschlossene Grundausbildung Truppmann Teil 1oder in der laufenden TM Teil 1 Ausbildung (schriftl. Bestätigung des Wehrführers erforderlich)

 

Alle Teilnehmer müssen Mitglied einer Einsatzabteilung und somit mindestens 16 Jahre alt sein! 

 

 

Leistungsstufe Silber:
 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsstufe Silber ist die erfolgreich absolvierte Leistungsstufe Bronze beider Leistungsnachweise, also LN Technische Hilfeleistung und LN Brandbekämpfung eines jeden Kameraden der Gruppe.

 

Gruppenführer:         abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer 

Maschinisten:           abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten 

Melder:                        mindestens Truppmann Teil 1

Mannschaft:               abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann *mindestens Teil 1 für Truppmänner der Mannschaft und abgeschlossene Truppmannausbildung (incl. Funk und AGT) für die in der Funktion zu losenden „Truppführer“ 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
Leistungsstufe Gold:
 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsstufe Gold ist die erfolgreich absolvierte Leistungsstufe Silber (neu, ausgehändigt ab 09.06.2001) eines jeden Kameraden der Gruppe.

 

Gruppenführer:         abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer 

Maschinisten:                       abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten 

Melder*:                      mindestens abgeschlossene Truppmannausbildung

                                   (beinhaltet   Funk und AGT)

Mannschaft:               abgeschlossene Ausbildung von mindesten 3 Kameraden/innen zum Truppführer weitere Mannschaftsteile  mindestens abgeschlossene Truppmannausbildung (beinhaltet Funk und AGT)