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Merkblatt zur Förderung von Jubiläen der Alters- und Ehrenabteilungen

Merkblatt zur Förderung von Jubiläen der Alters- und Ehrenabteilungen

 

Der Kreisfeuerwehrverband OPR e.V. fördert und unterstützt die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der Feuerwehren des Landkreises OPR bei der Durchführung von nachgewiesenen Gründungsjubiläen finanziell durch Zuschuss (Pkt. 5 der Satzung zur finanziellen Unterstützung der A/E im KFV OPR e.V.)

 

Grundsätzliches:

 

Alters- und Ehrenabteilungen der Feuerwehren des Landkreises OPR sind die Alters- und Ehrenabteilungen eines Trägers des örtl. Brandschutzes und der örtl. Hilfeleistung zur Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr der Ämter, der Städte oder der Gemeinden, nicht die A / E einzelner Feuerwehreinheiten.

Beispiel: „Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr der Stadt Neuruppin“

„Alters- und Ehrenabteilung der Feuerwehr des Amtes Temnitz“

 

Gefördert werden:

 

  1. Alters- und Ehrenabteilungen der Feuerwehren bei den Träger des örtl. Brandschutzes und der örtl. Hilfeleistung im Landkreis OPR
  2. Die Gründung der jeweiligen Alters- und Ehrenabteilung muss nachgewiesen und durch den Träger des örtl. Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung sowie durch den Wehrführer bestätigt werden.

(Urkunde, Anerkennung durch den Träger des örtl. Brandschutzes und der örtl. Hilfeleistung, o.ä.).

  1. Der Zuschuss kann erstmalig zum 10-jährigen Bestehen der A / E der Freiwilligen Feuerwehren beantragt werden.
  2. In der Folge, alle weiteren 5 Jahre einmalig.
  3. Der Zuschuss beträgt, im Jubiläumsjahr für jedes Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr 2,00 €.
  4. Eine Beantragung nach Punkt 3. der Satzung ist auch im Jubiläumsjahr möglich.

 

Hohenwald

Vorsitzenden des KFV