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§ 11 Inkrafttreten

§ 11 Inkrafttreten


Diese Jugendordnung der Kreisjugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V. wurde auf dem Kreisjugendfeuerwehrtag am 05.09.2020 geändert, verabschiedet und trat am 26.09.2020 nach Bestätigung durch die Delegiertenversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Ostprignitz-Ruppin e.V am in Kraft.


Alle genannten Funktionen gelten sinngemäß auch für weibliche und divers Funktionsträger.

 

 

Wusterhausen/Dosse, den 26.09.2020