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§ 16 Finanzierung

Die Mittel zur Finanzierung der Verbandsziele und -aufgaben nach §§ 2, 3 werden aufgebracht:

 

16.1.

durch Beiträge und Spenden von Mitgliedern,

16.2.

durch Spenden und Zuschüsse Dritter,

16.3.

durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln.