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Voraussetzungen LN-Brandbekämpfung

Qualifikationsvoraussetzungen der Teilnehmer

Mit der Anmeldung der Staffeln/Gruppen durch die Amts-, Stadt-, Gemeindewehrführer sind die Nachweise der Truppmann-Ausbildung Teil 1 und 2, Truppführer sowie der Nachweis der Gruppenführer und Maschinisten-Qualifikation der entsprechenden Kameraden mit einzureichen (soweit die Datenbank des KFV OPR e.V. diese nicht beinhaltet).

 

 

 

Sollten Kameraden die Ausbildung zum Maschinisten sowie Truppführer nicht an      der Kreisfeuerwehrschule OPR erworben haben, so sind diese Nachweise ebenfalls einzureichen bzw. im Vorfeld zur Erfassung in der Geschäftsstelle des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) abzugeben.

 

Leistungsstufe Bronze

 

Staffelführer                        abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer

Maschinisten                      abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten

Mannschaft                         abgeschlossene Grundausbildung Truppmann Teil 1 oder in der laufenden Truppmannausbildung Teil 1 

                                                        (schriftliche Bestätigung des WF erforderlich)

 

Alle Teilnehmer müssen Mitglied einer Einsatzabteilung und somit mindestens 16 Jahre alt sein!

 

Leistungsstufe Silber

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsstufe Silber ist die erfolgreich absolvierte Leistungsstufe Bronze eines jeden Kameraden der Gruppe.

 

Gruppenführer                   abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer

Maschinisten                      abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten

Melder                                 mindestens Truppmann Teil 1

Mannschaft                        abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann *mindestens Teil 1 für Truppmänner der Mannschaft und 

                                             abgeschlossene Truppmannausbildung (incl. Funk und AGT) für die in der Funktion zu losenden „Truppführer“

 

Leistungsstufe Gold

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsstufe Gold ist die erfolgreich absolvierte Leistungsstufe Silber (neu, ausgehändigt ab 09.06.2001) eines jeden Kameraden der Gruppe.

 

Gruppenführer                   abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer

Maschinisten                      abgeschlossene Ausbildung zum Maschinisten

Melder                                  mindestens abgeschlossene Truppmannausbildung (beinhaltet Funk und AGT)

Mannschaft                         abgeschlossene Ausbildung von mindestens 3 Kameraden oder Kameradinnen zum Truppführer, weitere Mannschaftsteile   mindestens abgeschlossene Truppmannausbildung (beinhaltet Funk und AGT)

 

Anmerkung:                         

bis auf GF, Maschinist und Melder, aktuell gültige Untersuchung nach G 26/3 und aktuell gültiger Atemschutzübungslauf erforderlich.