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Kreisfeuerwehrverband

Ostprignitz-Ruppin e.V.                                                                      Walsleben, den 11.11.2014

 

Satzung über die finanzielle Unterstützung der A /  E im KFV OPR e.V.
 
 
zum Antragsformular

 

Die Mitglieder des Verbandsausschusses des KFV OPR e.V. beschließen auf ihrer VII./1. Tagung am 11.11.2014 in Walsleben folgende Änderung der Satzung zur finanziellen Unterstützung der Tätigkeit der Alters- und Ehrenabteilung der amtsfreien Städte, Gemeinden sowie der Ämter.

 

1. Alters- und Ehrenabteilungen sind Gliederungen der Stadt-, Gemeinde- und Amtsfeuerwehren.

 

2. Der Kreisfeuerwehrverband OPR e.V. fördert und unterstützt die nachweisliche Kameradschaftspflege seiner Mitglieder in den Alters- und Ehrenabteilungen auch durch finanziellen Zuschuss.

 

Die Bezuschussung erfolgt unter Berücksichtigung der Haushaltslage, des Kreisfeuerwehrverbandes OPR e.V.  aus dem Beitragsaufkommen, des laufenden Jahres.

 

3. Der Zuschuss beträgt, einmal jährlich für jedes Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr 2,00 € ( auf volle 10,00 € aufgerundet ) pro Jahr.

 

4. Der finanzielle Zuschuss ist schriftlich beim Vorstand des KFV OPR e.V. vom Führer der Alters- und Ehrenabteilung, bestätigt vom zuständigen Wehrführer, zu beantragen.

 

5. Der Kreisfeuerwehrverband OPR.e.V. fördert und unterstützt die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen der Feuerwehren des Landkreises OPR bei der Durchführung von nachgewiesenen Gründungsjubiläen finanziell durch Zuschuss.

Näheres regelt das beigefügte "Merkblatt zur Förderung von Jubiläen der Alters- und Ehrenabteilungen".

 

6. Bei der Beantragung sind die Art der Veranstaltung mit dem konkreten Verwendungszweck des Zuschusses sowie die tatsächliche Mitgliederzahl der Alters- und Ehrenabteilung per 31.12. des Vorjahres anzugeben.

 

7. Die Zuständigkeit des Trägers des Brandschutzes auch für die Alters- und Ehrenabteilung ihrer Feuerwehr wird von diesem Beschluss nicht berührt.

 

8. Die Satzung tritt Rückwirkend zum  01. Januar 2016 in Kraft.

 

9. Die Satzung vom 11.11.2014 tritt Rückwirkend zum 01.01.2016 außer Kraft.

 

 

Wusterhausen, den 10.05.2016

 

Hohenwald                                                                

Vorsitzenden des KFV