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§ 3 Aufgaben des Verbandes

3.1.  

Der Verband erfüllt seine Aufgaben nach landesgesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung.

3.2.  

Zu den Aufgaben des Verbandes gehören insbesondere:

  3.2.1

Wahrnehmung der Interessen der Verbandsmitglieder in allen Feuerwehrangelegenheiten, einschließlich der sich dem freiwilligen und beruflichen Dienst der Angehörigen von Feuerwehren ergebenden sozialen Belange.

  3.2.2

Vertretung des Verbandes und Mitarbeit im Landesfeuerwehrverband Brandenburg e.V. sowie Zusammenarbeit mit anderen Feuerwehrverbänden.

  3.2.3

Zusammenarbeit mit öffentlichen Verwaltungen und Ämtern sowie mit gesellschaftlichen Vereinigungen zur Wahrnehmung der gesetzlichen Rechte des Verbandes und dessen Mitglieder und Vertretung der Belange.

  3.2.4

Pflege der Kameradschaft und Feuerwehrtraditionen.

  3.2.5

Förderung und Unterstützung der Jugendfeuerwehren.

  3.2.6

Förderung und Unterstützung der Ausbildung im Rahmen der Gesetzgebung und Feuerwehrdienstvorschriften.

  3.2.7

Durchführung fachlicher Leistungsnachweise und feuerwehrsportlicher Vergleiche.

  3.2.8

Förderung und Unterstützung der Brandschutzaufklärung und  -erziehung.

  3.2.9

Förderung und Beteiligung an der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere über die Tätigkeit und die Aufgaben der Feuerwehren.

  3.2.10 Vorbereitung und Durchführung der Delegiertenversammlung sowie anderer kreislicher Veranstaltungen.
  3.2.11 Unterstützung hilfsbedürftiger Personen auf der Grundlage der Leistungsordnung des Unfall- und Hilfeleistungsfonds des KFV Ostprignitz-Ruppin e.V. in der jeweils gültigen Fassung.
  3.2.12 Förderung und Unterstützung der Arbeit der Alters- und Ehrenabteilung
  3.2.13

Förderung und Unterstützung der Frauenarbeit