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§ 4 Mitglieder des Verbandes

4.1.

Ordentliche Mitglieder des Verbandes können Angehörige öffentlicher Feuerwehren sowie Werkfeuerwehren des Kreises werden. Ordentliche Mitglieder sind Wehrangehörige des aktiven Dienstes, der Alters- und Ehrenabteilungen sowie der Jugendfeuerwehren.

4.2.

Fördernde Mitglieder können Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen und Gesellschaften werden. Sie besitzen kein Stimmrecht.

4.3.

Der Verband kann Ehrenmitglieder ernennen.

4.4.

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Verbandsvorstand zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Verbandsausschuss endgültig. Sie wird durch eine Urkunde bestätigt.

4.5.

Durch die Beitrittserklärung verpflichtet sich der Antragsteller, den Verband in seiner Tätigkeit zu unterstützen und zu fördern sowie die sich aus der Zugehörigkeit zum Verband ergebenden Rechte und Pflichten wahrzunehmen.

4.6.

Die Jugendfeuerwehren innerhalb der Mitglieder nach 4.1. bilden die "Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Ostprignitz-Ruppin e.V.". Die Jugendfeuerwehr gibt sich eine Jugendordnung.

4.7.

Die Jugendordnung sowie die Wahl des Kreisjugendfeuerwehrwartes und seiner Stellvertreter müssen durch die Delegiertenversammlung des Verbandes bestätigt werden. Der Haushalt und die Jahresrechnung sind Bestandteil des Gesamthaushaltes des KFV.