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§ 7 Verbandsgliederung

7.1.

Der Verband gliedert sich in Verbandsbereiche.

7.2.

Die Angehörigen der einzelnen Feuerwehreinheiten der öffentlichen Feuerwehren  der Aufgabenträger bilden einen Verbandsbereich.

7.3.

Der Verbandsbereich wählt in der Regel einen Vertreter/Vertreterin und einen Stellvertreter für den Verbandsausschuss für die Dauer von 3 Jahren.

7.4

Die Wahl der Vertreter/Vertreterin und eines Stellvertreters für den Verbandsausschuss hat 6 Wochen vor der nächsten Delegiertenversammlung des  KFV OPR e.V. zu erfolgen

7.5 Der/Die Vertreter/Vertreterin sind dem Vorstand des KFV OPR e.V. mindestens einen Monat vor der nächsten Delegiertenversammlung namentlich zu benennen.