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§ 10 Aufgaben der Delegiertenversammlung

 10.1.  

Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes für den Zeitraum seit der letzten Delegiertenversammlung.

 10.2.  

Entscheidung über die Entlastung des Vorstandes.

 10.3.  

Beschlussfassung über die Stärke des Vorstandes.

 10.4.  

Wahl von mindestens 7 Vorstandsmitgliedern.

  10.4.1.

Wahl des Vorsitzenden.

   10.4.2.

Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.

 10.5.  

Bestätigung der Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen.

 10.6.  

Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

 10.7.  

Beschlussfassung über Satzungsänderung oder einer Neufassung und Verbandsauflösung

 10.8.  

Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder

 10.9.  

Beschlussfassung über Aufgaben und Maßnahmen für die weitere Tätigkeit und Entwicklung des Verbandes.

 10.10.  

Bestätigungen über die Jugendfeuerwehr (§ 4.7.)

 10.11.  

Ernennung eines/einer aus dem Amt und Vorstand ausscheidenden Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes zum/zur Ehrenvorsitzenden auf Grund herausragender und langjähriger Verdienste um den Verband. Die Rechte des/der Ehrenvorsitzenden beschließt der Verbandsausschuss.

 10.12.   Entgegennahme der Jahrsrechnung und des Berichtes des Kassenprüfers. Entscheidung über die Entlastung des Kassenwartes.