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§ 12 Aufgaben des Verbandsausschusses

12.1.

Beschlussfassung über alle Verbandsangelegenheiten, soweit sie nicht dem Vorstand oder der Delegiertenversammlung zustehen (§ 14, § 10).

12.2.

Unterstützung des Vorstandes bei der Durchführung seiner Aufgaben.

12.3.

Beschlussfassung über die Haushaltspläne und über die Jahresrechnung.

12.4.

Benennung von Mitgliedern für Fachausschüsse des Landesfeuerwehrverbandes.

.12.5.

Wahl der Delegierten des Verbandes für die Delegiertenversammlung des Landesfeuerwehrverbandes.

12.6.

Bestätigung von Fachausschüssen des Kreisfeuerwehrverbandes.

12.7.

Bestätigung der berufenen Fachwarte und Kreisausbilder.

12.8.

Bestätigung von nebenamtlichen Kräften des Verbandes.

12.9.

Entscheidung über den Einspruch von Mitgliedern gegen den Ausschluss.

12.10.

Ernennung von Ehrenmitgliedern für besondere Verdienste um den Verband oder bei der Förderung des Feuerwehrwesens.