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§ 14 Aufgaben des Vorstandes

14.1.  

Die Vorbereitung für die gesamte Geschäfts- und Kassenführung obliegt dem Vorstand. Jedes Vorstandsmitglied trägt zugleich Verantwortung für den ihm übertragenen Aufgabenbereich.

14.2.  

Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere:

  14.2.1.

Ausführung der Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Verbandsausschusses.

  14.2.2.

Vorbereitung und Durchführung der Tagungen der Verbandsorgane sowie anderer kreislicher Veranstaltungen des Verbandes.

  14.2.3.

Aufstellen des Haushaltsplanes

  14.2.4.

Entwurf von Geschäftsordnungen (8.2)

  14.2.5.

Beratung und Unterstützung der Mitglieder des Verbandes im Sinne der Verbandsaufgaben.

  14.2.6.

Beratung über Beschwerden von Mitgliedern.

  14.2.7.

Berufung von ehrenamtlichen Fachwarten und Kreisausbildern.

  14.2.8.

Heranziehung von ehrenamtlichen Kräften des Verbandes (Büro-,Schreibkräfte)

  14.2.9.

Wahl des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden mit dem Aufgabenbereich der Aus- und Fortbildung.

  14.2.10.

Bildung von Fachausschüssen und zeitweiligen Arbeitsgruppen.